Starthilfegeld

Das Ziel des Starthilfegeldes ist es, den Start innovativer Forschungsprojekte oder sonstigen Neuentwicklungen in der Grundversorgung (Pädiatrie und allgemeine Innere Medizin) für einen begrenzten Zeitraum zu fördern. Diese Unterstützung richtet sich insbesondere an junge Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen oder pädiatrischen Weiterbildung, an ganze Arztpraxen oder auch an öffentliche Institutionen, welche in diesem Gebiet (und in der Schweiz) tätig sind.

Im 2024 wird das Kollegium für Hausarztmedizin wiederum Starthilfegelder an maximal vier Projekte vergeben. 

Das Reglement wurde Ende Oktober 2022 überarbeitet. Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen unter dem Punkt 2 (Empfänger).

Wer: Es richtet sich primär an junge Ärzte in Weiterbildung (Bereich Haus- und Kinderarztmedizin), an ganze Arztpraxen oder auch an öffentliche Institutionen, die in der Hausarzt- und Kindermedizin tätig sind.

Was: Forschungsprojekte oder sonstige Neuentwicklungen in der Grundversorgung (Pädiatrie und allgemeine Innere Medizin)

Wichtig:
– Das Starthilfegeld ist als einmalige Anschubfinanzierung gedacht.
Die Anträge müssen auf Englisch und mit einem detaillierten Projektbudget eingereicht werden.
– Pro Jahr können höchstens vier Projekte mit einem Maximalbetrag von 40’000 CHF/Projekt unterstützt werden.

Kriterien: Die Projekte werden auf der Grundlage der folgenden Kriterien bewertet:

  • Innovation und Originalität,
  • Praxisrelevanz,
  • Methodische Qualität,
  • Keine Finanzierung durch einen Dritten

Jury : Die eingereichten Projekte werden danach einer unabhängigen und internationalen Jury vorgelegt.

Einreichefrist: folgt