Starthilfegeld

Das Ziel des Starthilfegeldes ist es, den Start innovativer Forschungsprojekte oder sonstigen Neuentwicklungen in der Grundversorgung (Pädiatrie und allgemeine Innere Medizin) für einen begrenzten Zeitraum zu fördern. Diese Unterstützung richtet sich insbesondere an junge Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen oder pädiatrischen Weiterbildung sowie an Ärzte und Ärztinnen, welche ihren ersten Facharzttitel vor maximal 3 Jahren abgeschlossen haben. 

Das Reglement wird aktuell überarbeitet. Massgebend für die Vergabe des Starthilfegeldes 2025 ist die Ausschreibung 2025.

Wer: Es richtet sich primär an junge Ärzte in Weiterbildung (Bereich Haus- und Kinderarztmedizin) sowie an Ärztinnen und Ärzte, welche ihren ersten Facharzttitel vor maximal 3 Jahren abgeschlossen haben.

Was: Forschungsprojekte oder sonstige Neuentwicklungen in der Grundversorgung (Pädiatrie und allgemeine Innere Medizin)

Wichtig:
– Das Starthilfegeld ist als einmalige Anschubfinanzierung gedacht.
Die Anträge müssen auf Englisch und mit einem detaillierten Projektbudget eingereicht werden.
– Pro Jahr können höchstens drei Projekte mit einem Maximalbetrag von 40’000 CHF/Projekt unterstützt werden.

Kriterien: Die Projekte werden auf der Grundlage der folgenden Kriterien bewertet:

  • Wichtigkeit/Relevanz
  • Forschungsfrage
  • Methodologie
  • Machbarkeit

Jury : Die eingereichten Projekte werden einer unabhängigen und internationalen Jury vorgelegt.